Wirtschaftsförderung Luzern
Es ist uns eine grosse Freude & Ehre, den Lesern des Blogs der Wirtschaftsförderung Luzern einen kurzen Überblick über das Schweizer Markenr...
Der Schutz von geistigem Eigentum kann eine kostspielige Angelegenheit sein, selbst wenn sich die Kosten hierfür über mehrere Jahre verteilen. Start-Ups verfügen in ihrer Startphase oft nicht über ausreichend finanzielle Mittel für die Anmeldung von Schutzrechten, für die Aufrechterhaltung des Schutzes sowie für die Honorare von Experten, die das Unternehmen beim Schutz ihres geistigen Eigentums unterstützen. So ist es verständlich, dass versucht wird, diese Kosten in den Griff zu bekommen, und zwar indem die Anmeldung der Schutzrechte aufgeschoben oder versucht wird, die Anmeldedokumente selbst zu verfassen oder billigere, aber dafür schlecht qualifizierte externe Dienstleister hinzugezogen werden. Dies kann jedoch fatale Konsequenzen haben. Eine schlecht ausgearbeitete Schutzrechtsanmeldung kann unter Umständen sogar noch schlimmer sein, als wenn sie gar nicht erst eingereicht worden wäre.
Gerade bei Patentanmeldungen können Fehler in der Formulierung gemacht werden, die meistens nur sehr schwer oder gar nicht mehr behoben werden können. Dies kann bereits im Prüfungsverfahren zu grossen Schwierigkeiten und erheblichen Mehrkosten führen. Auch nach der Erteilung können schlechte Formulierungen dazu führen, dass ein Patent letztlich wertlos ist, weil sein Schutzbereich sehr leicht umgangen werden kann oder die betreffende Technologie in ihren wesentlichen Kernfaktoren gar nicht richtig schützt.
Auch im Bereich von Markenanmeldungen, die auf den ersten Blick einfach erscheinen, können Laien viele Fehler machen, die später kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, mit absoluten oder relativen Schutzhindernissen oder in Bezug auf die Benutzungspflicht der Marke kann aufgrund von fehlender und/oder Fehlinformation einiges schief laufen.
Wenn das Budget für gewerbliche Schutzrechte auf halber Strecke im Anmeldeverfahren aufgebraucht ist, kann dies für Start-Ups ebenso fatal sein, wie ein schlecht ausgearbeitete Anmeldungsunterlagen, da der Schutz dann teilweise oder gänzlich aufgegeben werden muss und die Erfindung unter Umständen schon veröffentlicht ist.
Die Kosten für den Schutz von geistigem Eigentum sollten daher sorgfältig geplant werden!
Vielen Anmeldern ist beispielsweise nicht bewusst, dass die Patentämter neben den Anmeldegebühren auch im Laufe des Prüfungsverfahrens weitere Gebühren erheben, zum Beispiel für die Stellung des Prüfungsantrags oder für die Veröffentlichung einer Patentschrift. Auch für erforderliche Übersetzungen können zusätzliche Kosten anfallen, die oftmals nicht eingeplant sind. Deshalb kann es auch hier hilfreich sein, einen Experten hinzuzuziehen, der aufzeigt, wann welche Kosten anfallen und bei der Budgetplanung für den Schutz des geistigen Eigentums unterstützt. Ebenso ist es ratsam, die Kosten für den Schutz des geistigen Eigentums, einschließlich der Gebühren für Dienstleister, bereits bei der Kapitalbeschaffung zu berücksichtigen. Investoren sind sich dem hohen Wert von hochwertig ausgearbeiteten Schutzrechtsanmeldungen bewusst und daher in der Regel auch bereit mehr zu investieren, wenn sie dafür sicher sein können, dass das geistige Eigentum bestmöglich geschützt wird.
Fortsetzung folgt…
Nächste Woche geht es weiter mit #6 unserer Blogreihe. Die Artikel erscheinen sowohl auf der Homepage als auch bei LinkedIn Blog IP Flakes #5.
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