Wirtschaftsförderung Luzern
Es ist uns eine grosse Freude & Ehre, den Lesern des Blogs der Wirtschaftsförderung Luzern einen kurzen Überblick über das Schweizer Markenr...
Die Nizza-Klassifikation umfasst insgesamt 34 Warenklassen (Klasse 1 bis 34) und 11 Dienstleistungsklassen (Klasse 35 bis 45). Auf nächsten beiden Folien ist zu sehen, dass die einzelnen Klassen eine Vielzahl von Oberbegriffen umfassen, welche teilweise auf den ersten Blick überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
Die Waren und Dienstleistungen sind nicht schon alleine deswegen ähnlich, weil sie in derselben Nizza-Klasse erscheinen, und sind auch nicht automatisch unähnlich, nur weil sie in verschiedenen Klassen gelistet sind. Beispielsweise sind in Klasse 9 sowohl Computer als auch Taucheranzüge und Feuerlöschgeräte enthalten 😮
Es ist wichtig zu wissen, dass die einzelnen Klassen nicht nur die Oberbegriffe umfassen, sondern mehrere hundert oder sogar teilweise über tausend Unterbegriffe, welche in der Datenbank des IGE hinterlegt sind.
Das Bild aus der IGE-Datenbank zeigt, dass beispielsweise die Klasse 9 derzeit über 2800 Begriffe 😳 umfasst, auf welche die Anmelder zurückgreifen können. Zudem können Anmelder auch eigene, neue Begriffe einreichen, welche dann auf Zulässigkeit geprüft werden.
Bei einer Markenanmeldung sollte somit NICHT nur auf die Oberbegriffe zurückgegriffen, sondern stets ein INDIVIDUELLES Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden, welchen die tatsächlich vom Markeninhaber am Markt angebotenen bzw. geplanten Waren und/oder Dienstleistungen aufführt.
Genau hier kommen wir als Markenexperten zum Einsatz. Bei Zander & Lenz nehmen wir uns stets die Zeit ein individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erstellen und dieses im Detail mit unseren Mandanten abzustimmen ✅
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