Wirtschaftsförderung Luzern
Es ist uns eine grosse Freude & Ehre, den Lesern des Blogs der Wirtschaftsförderung Luzern einen kurzen Überblick über das Schweizer Markenr...
🦁 Akustische Marken bieten Schutz für kurze Melodien, Jingles oder Werbelieder. Wir kennen alle den berühmten Ricola Jingle oder?
Der Registerauszug von Swissreg von der Inhaberin Ricola zeigt, dass eine akustische Marke bereits im April 2004 beim IGE hinterlegt worden ist und im August 2004 eingetragen wurde. Die Marke ist heute noch in Kraft.
Auch bei den exotischen Marken gilt der Grundsatz – welchen wir bereits bei den Wort- und Bildmarken in Folge 2 des MarkenMittwochs kennengelernt haben – nur grafisch darstellbare Zeichen sind als Marke eintragungsfähig!
Somit erfolgt die Hinterlegung der akustischen Marke auch nicht als Tondokument, sondern als Notenschrift.
🦎 Weiter geht es mit den dreidimensionalen Marken, welche dreidimensionale Zeichen schützen, die beispielsweise auf einer Ware angebracht werden können (z. B. Der Mercedes-Stern) oder auch selbst als Ware oder Verpackung dienen. Heutzutage werden derartige Zeichen und Formen alternativ oder zusätzlich auch als Design geschützt.
Unser vorliegendes Beispiel: der berühmte Goldhase von Lindt & Sprüngli, welcher bereits seit 2001 als 3D-Marke eingetragen ist.
🐎 Kommen wir zum Schluss zu den Bewegungsmarken. Die Bewegungsmarke besteht aus sich bewegenden Wörtern oder Bildern. Bei der Hinterlegung muss darauf geachtet werden, dass die einzelnen Bewegungsschritte bildlich deutlich dargestellt und eine genaue Beschreibung der zeitlichen Abfolge der Bilder beigefügt ist.
Bestes Beispiel hierfür ist die Bewegungsmarke von Swisscom.
Fortsetzung folgt:
Die Artikel zum MarkenMittwoch erscheinen sowohl auf der Homepage als auch bei LinkedIn: Blog MarkenMittwoch #6.
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