Wirtschaftsförderung Luzern
Es ist uns eine grosse Freude & Ehre, den Lesern des Blogs der Wirtschaftsförderung Luzern einen kurzen Überblick über das Schweizer Markenr...
Letzte Woche haben wir im Schweizer Markenregister “Swissreg“ gesehen, dass es Marken gibt, welche als Bild, farbig oder in schwarz-weiss, oder als Wörter hinterlegt sind. In heutigen Folge 2 des MarkenMittwochs schauen wir uns ein paar dieser Markentypen mal genauer an.
Grundsätzlich gilt, dass nach dem Schweizer Markenschutzgesetz (MSchG) nur grafisch darstellbare Zeichen als Marke hinterlegbar sind!
Die sogenannten „Markentypen“ helfen bei der Unterscheidung und Einteilung der Marken in unterschiedliche Kategorien. Die am häufigsten verwendeten Markentypen sind: „Wortmarken“, „Bildmarken“ und kombinierten „Wort-/Bildmarken“.
Bleiben wir bei dem Beispiel „Toblerone“ von vergangener Woche und schauen uns die verschiedenen Markentypen, welche wir bereits im Register gesehen haben, genauer an.
➡ Die Wortmarke besteht ausschliesslich aus druckbaren Zeichen und kann somit Wörter, Zahlen, Sonderzeichen, Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationen umfassen.
➡ Dagegen bestehet die Bildmarke aus rein bildlichen/grafischen Elementen ohne jeglichen Wortbestandteil. Hier kann gewählt werden, ob die Bildmarke mit oder ohne Farbanspruch geschützt werden soll.
➡ Ferner können mit einer kombinierten Wort-/Bildmarke bestehend aus Wort und Bild oder grafisch gestalteten Schriftzügen mit und ohne Farbanspruch, beispielsweise Logos, geschützt werden.
Zu beachten ist:
❕ Eine Marke ohne Farbanspruch bietet dabei Schutz in allen farblichen Ausgestaltungen.
❕ Der Schutzbereich einer Wortmarke ist grösser als der einer Wort-/Bildmarke, da er sich auf sämtliche grafische Ausgestaltungen der geschützten Zeichen erstreckt.
Nächste Woche geht es weiter mit #3 unserer Blogreihe. Die Artikel erscheinen sowohl auf der Homepage als auch bei LinkedIn Blog MarkenMittwoch #2.
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