

Gewerblich Schutzrechte (insbesondere Patente, Marken und Designs) sind territorial begrenzt und gelten nur in den Ländern, für die sie beantragt und erteilt wurden. Start-Ups sollten darauf achten, ihr geistiges Eigentum in den richtigen Ländern zu schützen. Dies ist ein Balanceakt, denn für je mehr Länder Schutz angestrebt wird, desto höher sind auch die Kosten. In der Regel wird versucht, in den eigenen Märkten Schutz anzustreben und/oder dort wo die Konkurrenz sitzt. Für Start-Ups kann es jedoch oft schwierig sein bereits frühzeitig zu antizipieren, welche Märkte später wichtig werden. Andererseits ist es beispielsweise bei Patent- und Designanmeldungen nach einer gewissen Zeit auch nicht mehr möglich, den Schutz auf weitere Länder auszudehnen und auch bei Marken kann es sein, dass einem andere bereits zuvorgekommen sind. Im Zusammenhang mit der Schutzausdehnung auf andere Länder spielt das Prioritätsrecht eine wichtige Rolle. Innerhalb der Prioritätsfrist kann der Schutz im Rahmen von sogenannten Nachanmeldungen auf weitere Länder ausgedehnt werden. Die Nachanmeldung(en) werden dann so behandelt, als wären sie am Tag der ersten Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, eingereicht worden. Bei Marken beträgt die Prioritätsfrist 6 Monate. Auch für Designanmeldungen in der Schweiz und in vielen anderen Ländern beträgt die Prioritätsfrist 6 Monate. Für EU-Designs gilt neuerdings eine längere Prioritätsfrist von 12 Monaten. Auch Nachanmeldungen von Patenten sind innerhalb von 12 Monaten ab dem frühesten Anmeldetag möglich.
Für Start-Ups mit Patentanmeldungen kann es sinnvoll sein direkt oder innerhalb der Prioritätsfrist einer (nationalen) Erstanmeldung, eine sogenannte PCT-Anmeldung einzureichen. Hierüber kann Schutz in allen teilnehmenden Ländern des Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty, PCT) und damit nahezu in der gesamten Welt angestrebt werden. Natürlich wäre ein nahezu weltweiter Patentschutz auch über das PCT-Verfahren sehr teuer und aufwändig. Der grosse Vorteil liegt jedoch darin, dass erst innerhalb von 30 Monaten ab dem Anmelde- oder Prioritätstag entschieden werden muss, in welche Länder die PCT-Anmeldung übergeleitet werden soll.
Dies hat gerade für Start-Ups nicht nur den Vorteil, dass ein grosser Kostenblock um 2,5 Jahre nach hinten verschoben werden kann, sondern auch, dass erst später, wenn möglicherweise bereits weitere Erkenntnisse zu potentiell wichtigen Märkten vorliegen, entschieden werden muss, für welche Länder Patentschutz angestrebt werden soll.

Fortsetzung folgt…
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