Wirtschaftsförderung Luzern
Es ist uns eine grosse Freude & Ehre, den Lesern des Blogs der Wirtschaftsförderung Luzern einen kurzen Überblick über das Schweizer Markenr...
Bei Patenten handelt es sich ausschliesslich um negative Verbietungsrechte!
Dies wird sehr oft missverstanden. Es bedeutet, dass ein eigenes Patent nicht automatisch dazu berechtigt, die eigene Erfindung gewerblich nutzen zu dürfen, denn es kann sein, dass hierdurch andere Patente verletzt werden. Um derartige Verletzungsrisiken abschätzen und böse Überraschungen in Form von Abmahnungen und Patentverletzungsklagen möglichst vermeiden zu können, ist es bereits vor dem Markteintritt ratsam eine sogenannte Freedom-to-Operate-Recherche und ein dazugehöriges Gutachten über die potentiellen Verletzungsrisiken von einem Experten erstellen zu lassen. Ein professionelles Gutachten wird potentielle Verletzungen zwar ebenfalls niemals völlig ausschliessen können, gibt jedoch einen guten Einblick, wie solche Risiken einzuschätzen sind. Es bildet eine gute Grundlage für ein firmeninternes Risk-Management. Falls hier bereits hohe Verletzungsrisiken identifiziert werden, können entsprechende Massnahmen, beispielsweise Umgehungslösen oder Angriffe gegen störende Patente entwickelt oder Lizenzlösungen, ergriffen werden, bevor es zu Verletzungshandlungen fremder Patente kommt. Zwar sind derartige Recherchen und Gutachten nicht ganz billig, jedoch deutlich billiger als die Schadensersatzzahlungen im Falle einer Patentverletzung. Hinzu kommt im Falle einer Patentverletzung auch ein Unterlassungsanspruch des Patentinhabers. Dieser kann dazu führen, dass bereits produzierte patentverletzende Produkte nicht länger vertrieben werden dürfen.
Die Markteinführung neuer Produkte ohne Kenntnis der Schutzrechte des Wettbewerbs kann daher die gesamten Investitionskosten auf einen Schlag zu Nichte machen!
Fortsetzung folgt…
Bald geht es weiter mit #4 unserer Blogreihe. Die Artikel erscheinen sowohl auf der Homepage als auch bei LinkedIn Blog IP Flakes #3.
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