Wirtschaftsförderung Luzern
Es ist uns eine grosse Freude & Ehre, den Lesern des Blogs der Wirtschaftsförderung Luzern einen kurzen Überblick über das Schweizer Markenr...
Es kann teuer sein, das Rad zweimal zu erfinden. Bevor ein Geschäftsmodell um eine innovative Tätigkeit herum aufgebaut wird, sei es eine technische Erfindung (Patent), ein Name oder Logo für eine Firma, ein Produkt- oder eine Dienstleistung (Marke) oder eine neuartige kreative Gestaltung (Design), ist es ratsam, eine Recherche durchzuführen. Hierdurch kann festgestellt werden, ob bereits bestehende Rechte Dritter oder frühere Veröffentlichungen existieren, welche die eigenen Bemühungen, um einen Schutz von geistigem Eigentum, behindern würden. Unternehmer neigen oft dazu, sich auf ihre Marktkenntnisse zu verlassen. Es kann schnell passieren, dass davon ausgegangen wird, dass wenn kein Konkurrenzprodukt bekannt ist, es möglich ist, ein Schutzrecht zu erlangen. Eine Recherche bringt oft Stand der Technik bzw. ältere Schutzrechte oder Vorbenutzungen zutage, die es erforderlich machen, den Ansatz zum Schutz der eigenen Idee zu ändern oder notfalls sogar ganz aufzugeben.
Für Start-Ups kann es zudem besonders ärgerlich sein, wenn der gewählte Firmenname zwar nicht schon im Handelsregister eingetragen, dafür aber bereits als Marke registriert ist. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Firmenname geändert werden muss, um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Dies geht dann mit erheblichem Aufwand und Kosten für das Re-Branding einher.
Gezielte Recherchen sind daher sowohl vor der Festlegung des eigenen Firmennamens, als auch vor der Anmeldung eigener Schutzrechte unabdingbar.
Fortsetzung folgt…
Nächste Woche geht es weiter mit #3 unserer Blogreihe. Die Artikel erscheinen sowohl auf der Homepage als auch bei LinkedIn Blog IP Flakes #2.
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