

Die Zentralschweiz gilt als eine der wirtschaftlich stärksten Regionen der Schweiz mit einer bemerkenswerten Dichte an innovativen KMU und grossen Unternehmen. Jedes dieser Unternehmen besitzt wertvolle immaterielle Ressourcen, beispielsweise technische Erfindungen, starke Marken und/oder besonders gestaltete Erzeugnisse. Im Hinblick auf den rechtlichen Schutz wird das Potenzial dieser immateriellen Ressourcen bislang jedoch selten voll ausgeschöpft. So belegt eine Studie des BFS, dass lediglich 7,8 Prozent der im Jahr 2022 eingereichten internationalen Patentanmeldungen aus der Schweiz auf Erfinder/-innen aus der Zentralschweiz zurückgehen (Quelle).
Die Unternehmensgrösse spielt für den rechtlichen Schutz immaterieller Ressourcen keine Rolle. Gerade KMU können von den Vorteilen gewerblicher
Schutzrechte besonders stark profitieren. Eine Studie des Europäischen Patentamts zeigt, dass KMU mit mindestens einem Patent, einer Marke oder einem Design durchschnittlich 68 Prozent höhere Einnahmen pro Mitarbeiter generieren als KMU, welche keine Schutzrechte besitzen (Quelle). Neben einem Schutz vor Nachahmung und damit einhergehenden Wettbewerbsvorteilen können gewerbliche Schutzrechte unter anderem auch Vermögenswerte und Einnahmequellen darstellen. Patente bieten zudem ein grosses Steuersparpotenzial durch die Patentbox. Obwohl die Bedingungen in den meisten Zentralschweizer Kantonen sehr attraktiv sind, seit dem letzten Jahr auch im Kanton Luzern, wird die Patentbox von Zentralschweizer Unternehmen bislang kaum genutzt. Der Aufwand für die Einrichtung einer Patentbox wird vielfach stark überschätzt.
Grundsätzlich sollten Unternehmen ihr geistiges Eigentum in den eigenen wichtigen Zielmärkten schützen. Zudem kann es sinnvoll sein, auch andere Länder zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Produktionsstandorte von wichtigen Konkurrenten. Möchte ein Unternehmen einen bestimmten Markt, beispielsweise aufgrund von grossen Entfernungen, Haftungsrisiken oder Zöllen, nicht selbst bedienen, kann es trotzdem sinnvoll sein, dort Schutzrechte zu halten, diese an Partner vor Ort zu lizenzieren und so Einnahmen zu generieren.
Im internationalen Kontext fungieren Schutzrechte nicht selten auch als Markteintrittsbarrieren. In der Praxis zeigt sich, dass Unternehmen ohne eigene Schutzrechte oftmals grosse Schwierigkeiten haben,
sich in neuen Märkten zu etablieren. Die Risiken von Verletzungen fremder Schutzrechte werden oft zu wenig und zu spät beachtet. Gerade wenn eine Verletzung eines fremden Schutzrechts vorliegt, können eigene Schutzrechte den Verhandlungsspielraum für aussergerichtliche Einigungen, beispielsweise im Rahmen von Kreuzlizenzen, deutlich erhöhen.
Viele Zentralschweizer Unternehmen lassen die Potenziale ihrer immateriellen Ressourcen noch ungenutzt. Folgende Fragen können helfen, diese Potenziale zu identifizieren: Sind bereits gewerbliche Schutzrechte vorhanden? Wenn ja, wie ist der Schutzumfang? Ist beispielsweise der Umfang des Markenschutzes ausreichend und deckt er alle tatsächlich angebotenen Waren- und/oder Dienstleistungen ab? In welchen Ländern besteht Patent-, Marken- und/oder Designschutz? Sind alle relevanten Märkte abgedeckt bzw. welche neuen Märkte sollen erschlossen werden? Lohnt es sich, eine Patentbox einzurichten? Das Potenzial ist vorhanden, nun liegt es an den Zentralschweizer Unternehmen, dieses voll auszuschöpfen.
Das Gesamtausgabe der zentralinfo kann über die IHZ-Homepage heruntergeladen werden: https://www.ihz.ch/news/artikel/zentralinfo-022026-ressourcen-ressourcen-verwalten-ressourcen-erneuern/






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