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Blog MarkenMittwoch #16

„Verkehrsdurchsetzung“ - was ist damit gemeint? 🤔

In der heutigen Folge des MarkenMittwoch geht es weniger um den hochgiftigen „goldenen Pfeilgiftfrosch“ 🐸  sondern vielmehr um die Farbe „Gold“.

Grundsätzlich sind (abstrakte) Farbgebungen, bestehend aus einer Farbe oder Farbkombination, nicht so leicht als Marke zu schützen. Farben gehören zum Gemeingut und sind daher freihaltebedüftig!

Aber warum konnte sich dann die Firma Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG das „Gold» ihrer Lindt-Goldhasen als Farbmarke im Oktober 2024 erfolgreich eintragen lassen?

Das unten stehende Bild zeigt einen Ausschnitt aus dem Schweizer Markenregister «swissreg» zu dieser Farbmarke (CH-Marke 821819) gezeigt. Diese jüngste Eintragung gehört zu den wenigen Ausnahmen von Farbmarken.

 

➡️ Hat sich eine ganz bestimmte Farbe im Alltag unterscheidungskräftig durchgesetzt, sodass jene Farbe für Waren oder Dienstleistungen eines ganz bestimmten Unternehmens auf dem Markt allgemeine Bekanntheit in den entsprechenden Verkehrskreisen erlangt hat, kann für dieses Zeichen Schutzfähigkeit erlangt werden!

📌 Im Markenjargon spricht man in diesen Fällen von einer sogenannten „durchgesetzten Marke». Zum Beweis dieser „Verkehrsdurchsetzung» kann ein demoskopisches Gutachten vorgelegt werden, welches belegt, dass die Farbe als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen wahrgenommen wird. Diese Belege müssen langjährigen, schweizweiten (in allen Landesteilen) und markenmässigen Gebrauch des Zeichens für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nachweisen.

Neben dem „Gold» des Lindt-Goldhasen gibt es noch einige andere Beispiele, wie u. a. das „Gelb“ der Schweizerischen Post AG (RAL 1004, Pantone 116 C/109 U, CH-Marke 496219).

Zum Merken ‼️
Farben sind in der Regel nur als durchgesetzte Marke schutzfähig.

Hast Du Fragen zu diesem oder einem anderen markenrechtlichen Thema? Dann komm gerne auf uns zu 😊 Wir helfen Dir Licht in den Markendschungel zu bringen 💡

 

Fortsetzung folgt…

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Autorin: Ellen Zander

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