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Blog MarkenMittwoch #15

Der Blog zum MarkenMittwoch startet wieder! Sei dabei und verschaffe Dir einen noch besseren Überblick im Markendschungel ✨ 🏞️

Letztes Jahr haben wir bereits einige wichtige Themen zum Markenrecht beleuchtet. Doch der Dschungel ist gross, sodass es sich lohnt, noch viele weitere Themen (Pflanzen 🌴 und Tiere 🦍 😉) genauer zu betrachten, um sich so einen sicheren Weg durch den Dschungel bahnen zu können.

Heute geht es um Domains und Markenrecht 🌐

Ich erlebe immer wieder, dass davon ausgegangen wird, dass die blosse Registrierung einer Domain einem eingetragenen Schutzrecht gleicht und man damit «sicher» gegenüber Mittbewerbern sei. Doch dem ist nicht so!

Nur weil beispielsweise die Domain «XXX.ch» noch frei ist, bedeutet das nicht, dass diese uneingeschränkt benutzt werden kann – zumindest hier in der Schweiz!

1️⃣ Vor der Registrierung einer Domain sollte sichergestellt werden, dass kein Markenrecht verletzt wird.

Doch wie kann eine Domain eine Marke verletzen? 🧐
Für einen unverwechselbaren Internetauftritt braucht es einen Domainnamen. Aber dieser Name kann bereits als Marke geschützt sein. Hier gilt es genau zu prüfen, ob und in welchem Masse Verwechselungsgefahr zwischen dem Domainnamen und einer älteren Marke besteht und für welche Waren und Dienstleistungen die Marke Schutz beansprucht.

❗ Wichtig: die Domain muss gewerblich verwendet werden. Private Nutzungen einer Internetseite mit einem geschützten Namen fallen nicht unter den Markenschutz.

❗ Achtung: Markenrechte können nicht nur durch die Eintragung ins Markenregister entstehen. Ferner geniessen „berühmte Marken“ einen grösseren Schutzbereich.

 

2️⃣ Verletzt eine Domain eine bestehende Marke, so können durch den Markeninhaber Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Markenrecht verleiht dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung seiner Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen. Damit kann der Markeninhaber anderen verbieten, sein Zeichen zu gebrauchen.

 

3️⃣ Domainnamen können als Marke geschützt werden, sofern das Zeichen die Anforderungen des Markenrechts erfüllt.

Oft wird ein Domainname für einen unverwechselbaren Internetauftritt zur Kennzeichnung eines Unternehmens und ihrer Waren- und/oder Dienstleistungen verwendet. Diese Einzigartigkeit zur Kennzeichnung von Waren- und/oder Dienstleistungen des Unternehmens kann über eine Marke geschützt werden.

Hast Du Fragen zu dem Thema oder bist vielleicht gerade selbst dabei Deinen individuellen, unverwechselbaren Internetauftritt zu gestalten?
Dann komm gerne für ein unkompliziertes & unverbindliches Erstberatungsgespräch auf uns zu!

 

Fortsetzung folgt…

Die Artikel zum MarkenMittwoch erscheinen sowohl auf unserer Homepage als auch bei LinkedIn: Blog MarkenMittwoch #15.

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Autorin: Ellen Zander

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