

Im zweiten Teil und damit der neuen Folge (Nr. 14) des MarkenMittwochs geht es um Möglichkeiten für einen Inhaber einer älteren Marke gegen die Eintragung einer jüngeren Marke, welches ein ähnliches oder identisches Zeichen umfasst und ähnliche oder identische Waren und/oder Dienstleistungen beansprucht , vorzugehen.
❗Grundsätzlich gilt: „ein älteres Zeichen hat Vorrang vor einem jüngeren Zeichen“. ❗
Ist man Inhaber einer älteren Marke, so kann man sich gegen die Eintragung von jüngeren Zeichen, welche mit der eigenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist, zur Wehr setzen. Anders ausgedrückt: Wenn der Eindruck erweckt wird, dass die betroffenen Waren und/oder Dienstleistungen vom gleichen Unternehmen (oder von miteinander verbundenen Unternehmen) stammen.
Um jedoch überhaupt von neuen Marken, welche angemeldet werden oder bereits eingetragen wurden, Kenntnis zu erhalten, ist es ratsam regelmässig in der Markendatenbank nachzuschauen oder im besten Fall sogar eine Markenüberwachung 🔎 einrichten zu lassen , welche regelmässig neue, identische oder ähnliche Zeichen, welche mit der eigenen Marke verwechselt werden könnten, herausfiltert.
➡ Werden kritische Zeichen gefunden, ist es wichtig zu analysieren, in welchem Stadium sich das Zeichen im Marken-Eintragungsprozess befindet.
Grundsätzlich kann jedoch stets in einem ersten Schritt aktiv auf Inhaber der jüngeren Marke zugegangen und ein Dialog gesucht werden. Eine Berechtigungsanfrage mit anschliessender Abmahnung ist oft eine sinnvolle erste Option. Sollte der Inhaber der jüngeren Marke der Meinung sein, dass keine Verwechslung vorliegt, so kann über den behördlichen Weg eine Verwechslung festgestellt werden.
1️⃣ Ist die Marke erst vor kurzem eingetragen worden, kann innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Marke im Register (swissreg) Widerspruch gegen die Eintragung eingelegt werden. Dies ist eine recht einfache & kostengünstige Möglichkeit gegen die Eintragung vorzugehen. In dem Widerspruchsverfahren wird festgestellt, ob die Marken verwechselbar sind und die neue Marke gegebenenfalls gelöscht werden muss.
2️⃣ Ist die Frist bereits abgelaufen, in denen Widerspruch hätte eingelegt werden können, kann eine Nichtigkeitsklage angestrebt werden. Dieses Verfahren ist jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden, sodass die Einrichtung einer Markenüberwachung sehr empfohlen wird, um im Zweifelsfall schneller reagieren zu können. 💪
Gibt es Fragen zu dem Thema oder stehst Du vielleicht gerade selbst vor der Herausforderung Deine Rechte zu verteidigen?
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Fortsetzung folgt…
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