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Blog MarkenMittwoch #13

Nachdem sich im letzten MarkenMittwoch alles um das Thema der Gebrauchspflicht gedreht hat, knüpfen wir heute mit einem sehr wichtigen Thema an, und zwar beleuchten wir die Verteidigungsmöglichkeiten der eigenen Marke gegenüber Dritten!

Dieser Beitrag wird in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil der Folge 13 des MarkenMittwochs befasst sich mit der Durchsetzung der eigenen Markenrechte gegenüber Dritten, welche identische oder ähnliche Zeichen verwenden und selbst keine Marke dafür angemeldet bzw. eingetragen haben.

® Nach erfolgreicher Eintragung einer Schweizer Marke, geniesst man als Inhaber dieser Marke das Recht, Dritten verbieten zu können, identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu verwenden – sofern diese Verwendung nach der eigenen Markenanmeldung stattfindet. Nach Art. 1 MSchG ist eine Marke gerade ein Zeichen, welches dazu geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Verwendet ein Dritter identische oder ähnliche Zeichen kann es zur Verwechslungsgefahr kommen. Der Markeninhaber kann zuerst mit einer sogenannten Berechtigungsanfrage Dritte auf die Verwechslung und Kollision mit seinem Markenrecht aufmerksam machen und hinweisen. Je nach Einsicht und Kooperationsbereitschaft der dritten Partei, kann im Nachgang eine klare Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung folgen.

Unterlässt die dritte Partei das Anbieten, Verkaufen, Herstellen und/oder Vertreiben der Waren und/oder Dienstleistungen unter dem identischen oder ähnlichen eingetragenen Markenzeichen NICHT ❌ , so kann der Markeninhaber eine Klage wegen Markenrechtsverletzung vor einem Gericht anstrengen. Nach Art. 61 und 62 MSchG kann eine vorsätzliche Verletzung des Markenrechts sowie betrügerischer Markengebrauch mit Geldstrafe oder sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.

To go:
® für den Markeninhaber:

Liegt ein ungerechtfertigter Gebrauch durch Dritte vor, kämpfe für Deine Rechte und schütze die Kennzeichnung Deiner Waren und/oder Dienstleistungen!

💡 für Dritte:

Auch wenn man selbst keine Marke angemeldet hat oder anmelden möchte, ist es immer ratsam vor einem Branding einen Blick in die Markendatenbank zu werfen, um eine Kollision mit bestehenden Marken und damit verbundenen bösen Überraschungen zu vermeiden 😉


Fortsetzung folgt…

Die Artikel zum MarkenMittwoch erscheinen sowohl auf unserer Homepage als auch bei LinkedIn: Blog MarkenMittwoch #13.

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