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Blog MarkenMittwoch #10

Um die Herkunft der eigenen Marke zu verdeutlichen, wird gerne das Schweizerkreuz 🇨🇭 im eigenen Logo verwendet. Doch hier gibt es entscheidende Unterschiede zwischen der Verwendung des Wappens und der Flagge. In der 10. Folge des MarkenMittwochs geht es genau um diese Unterschiede...

Das Schweizerkreuz 🇨🇭 ist das stärkste Symbol zur Kennzeichnung und Zuordnung zur Schweiz. Daher wird es auch gerne im Logo und/oder an/auf Waren verwendet. Entscheidend für die Verwendung ist hierbei jedoch die Form!

Das Schweizerwappen (Schildform)

Die Verwendung des Schweizerwappens ist nach dem Wappenschutzgesetz (WSchG) geregelt. Danach sind in der Schweiz Wappen, Fahnen und andere Hoheitszeichen des Bundes, der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden geschützt. Gemäss Art. 8 WSchG dürfen das Schweizerwappen, die Wappen der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden, die charakteristischen Bestandteile der Kantonswappen im Zusammenhang mit einem
Wappenschild sowie mit ihnen verwechselbare Zeichen nur von dem Gemeinwesen, zu dem sie gehören, gebraucht werden.

Somit ist das Schweizerwappen ein exklusives Markenzeichen des Bundes und darf nur von dem Bund und seinen Behörden zulässig verwendet werden!


Das Schweizerkreuz und die Schweizerflagge

Das Schweizerkreuz entsteht durch ein weisses Kreuz, welches in einem roten Feld frei und aufrecht steht. Bei der Schweizer Fahne ist dieses Kreuz in einem quadratischen Feld angeordnet.

Diese beiden Zeichen dürfen verwendet werden, sofern sie nicht irreführend und die Herkunftskriterien erfüllt sind (vgl. Wappenschutzgesetz und Markenschutzgesetz).

 

 

Fortsetzung folgt…

Nächstes Mal geht es beim MarkenMittwoch genau um jene Herkunftsangaben und die damit verbundenen Herkunftskriterien.

Die Artikel zum MarkenMittwoch erscheinen sowohl auf der Homepage als auch bei LinkedIn: Blog MarkenMittwoch #10.

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